Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Wasserwerk Bad Saarow zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Betriebsgesellschaft des Wasserwerk Bad Saarow (nachfolgend: Hotel).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

 

  1. Nach dem Anklicken von „Jetzt buchen“ bzw. nach Eingabe der personenbezogenen Daten des Kunden wird dessen Buchung nochmals in einer Buchungsübersicht angezeigt. Eventuelle Eingabefehler können von dem Kunden dann erkannt und vor der verbindlichen endgültigen Abgabe der Buchung gegebenenfalls berichtigt werden. Nach dem der Kunde auf „Buchung bestätigen“ geklickt hat, kommt die Buchung und mithin der Vertragsschluss zustande. Die Buchungsbestätigung wird auf der Website des Hotels angezeigt. Eine nochmalige schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses durch das Hotel erfolgt grundsätzlich nicht, wobei dies dem Hotel freisteht.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  4. Diese kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung nach Maßgabe der Regelungen unter nachfolgendem § 7.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten im Wasserwerk Bad Saarow bereitzuhalten und die ggf. vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.  Forderungen, die dem Hotel beispielsweise infolge des Aufenthalts des Kunden entstehen (z.B. Mini-Bar Verzehr, sonstige Serviceleistungen oder Schadensersatzansprüche des Hotels aufgrund sorgfaltswidriger Nutzung durch den Kunden) kann das Hotel auch nach Abreise in Rechnung stellen.
  6. Das Hotel ist deshalb zudem berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel ist unabhängig von der vorstehenden Fälligkeitsregelung berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern hinsichtlich einer etwaigen Vorauszahlung keine individuelle Regelung getroffen wurde, ist das Hotel berechtigt, in Abhängigkeit zu dem jeweiligen Anreisetermin folgende Vorauszahlungen zu verlangen:
    • über 360 Tage vor der Anreise: 25 % des Rechnungsbetrages
    • 360 bis 30 Tage vor der Anreise: 50 % des Rechnungsbetrages
    • 29 bis 15 Tage vor der Anreise:  75 % des Rechnungsbetrages
    • 14 Tage bis zum Tag der Anreise: 100 % des Rechnungsbetrages
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Tagen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen, sofern der Rücktritt des Kunden weniger als 5 Tage vor der Anreise erfolgt. Erfolgt der Rücktritt 5 bis 30 Tage vor Reiseantritt, ist der Kunde verpflichtet, 75 % des vertraglich vereinbarten Preises pro Übernachtung zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 31 bis 180 Tage vor Reiseantritt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des vertraglich vereinbarten Preises pro Übernachtung zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt schließlich mehr als 180 Tage vor Reiseantritt, ist der Kunde verpflichtet, 25 % des vertraglich vereinbarten Preises pro Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet und kann von dem Hotel auch nicht eingezogen werden, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Das Hotel unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 6 Bereitstellung des Wasserwerk Bad Saarow, Übergabe und Rückgabe

  1. Die gebuchten Räumlichkeiten im Wasserwerk Bad Saarow stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  3. Das „Turm Arrangement“ bzw. die gebuchte Übernachtung beinhalten die Belegung mit maximal zwei Personen. Eine Belegung mit mehr als zwei Personen bedarf deshalb der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels im Einzelfall.
  4. Da es sich bei dem Wasserwerk Bad Saarow um ein Baudenkmal handelt und damit ein erhöhtes Gefährdungspotential der Nutzer einher geht (vgl. auch nachfolgend unter § 7 Ziffer 1), ist eine Belegung mit Kindern unter 15 Jahren ausgeschlossen. In der Direktoren-Wohnung und der Meister-Wohnung ist eine Belegung mit Kindern möglich. Im Kompresorturm, im E-Loft und im Maschinen-Loft ist die Belegung mit Kindern nach Rücksprache möglich.

 


§ 7 Haftung des Hotels

 

  1. Bei dem Wasserwerk Bad Saarow handelt es sich um ein Baudenkmal. Infolgedessen entsprechen beispielsweise die Geländerabstände und -höhen im Treppenbereich nicht den Erfordernissen, die an moderne Gebäude zu stellen sind. Ferner ist beispielsweise in einigen Räumlichkeiten kein zweiter Fluchtweg vorhanden. Offenes Feuer oder der Gebrauch von Kerzen sind deshalb untersagt.
  2. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
 
§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.[Wm1] 
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.